.OP  (Anhang zur Arbeitszeitordnung und zum Tarifvertrag) Arbeitsbefreiung in bestimmten Faellen -------------------------------------- Krankheit Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Waren Sie in der Lage einen Arzt aufzusuchen, haetten Sie auch zur Arbeit kommen koennen. Todesfall in der Familie Wird nicht entschuldigt. Fuer den Verblichenen koennen Sie nichts mehr tun. Jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Massnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den spaeten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde frueher frei, voerausgesetzt Sie haben Ihre Arbeit fuer den Tag erledigt. Eigener Todesfall Hier duerfen Sie mit unserem Verstaendnis rechnen, wenn a) Sie uns zwei Wochen vorher ueber Ihr Ableben informieren, um rechtzeitig eine neue Kraft einstellen zu koennen. b) Sie spaetestens bis 08.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Massnahmen einleiten koennen. c) Ihre und die Unterschrift des behandelden Arztes vorlegen, dass Sie verstorben sind. Liegen genannte Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten mit dem Jahres- verrechnet. Operation Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskraeften sind unter- sagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfer- nung oder die Veraenderung eines Teiles von Ihnen verstoesst gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag. Silberhochzeit, Goldene Hochzeit Fuer derartige Anlaesse kann keine Freistellung gewaehrt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verhei- ratet sind, seien Sie froh zur Arbeit gehen zu duerfen. Geburtstag Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Wir sehen daher keine Veranlassung, Ihnen in diesem Fall eine Frei- stellung zu gewaehren. Geburt eines Kindes Fuer derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natuerlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spass.  Š  URLAUBSANTRAG ------------- Kommen Sie bloss nicht wegen Urlaub ! Haben Sie denn gar keine Ehre im Leib ! Wissen Sie ueberhaupt, wie wenig Sie arbeiten ?! Ich werde es Ihnen einmal vorrechnen: Das Jahr hat bekanntlich 365 Tage, nicht wahr ? Davon schlafen Sie taeglich 8 Stunden, das sind 122 Tage- es bleiben noch 243 Tage. Taeglich haben Sie 8 Stunden frei, das sind ebenfalls 122 Tage- also bleiben noch 121 Tage. 52 Sonntage hat das Jahr, an welchen nicht gearbeitet wird. Was bleibt noch uebrig ? 69 Tage. Sie rechnen doch mit ?? Samstagnachmittag wird bei uns auch nicht gearbeitet, das sind nochmals 52 halbe oder 26 ganze Tage. Somit bleiben noch 43 Tage. Aber weiter ! Sie haben taeglich 2 Stunden Pause, also insgesamt 30 Tage. Was bleibt uebrig ? Nur ein Rest von 13 Tagen! Das Jahr hat 12 Feitertage! Was bleibt denn ? Sage und schreibe 1 Tag !!! Und das ist der 1. Mai - an dem wird auch nicht gearbeitet. Und da wollen Sie noch Urlaub ??? Š